Betreuende Grundschule
Hier finden Sie wichtige Informationen über die Nachmittagsbetreuung an der Münchfeldschule
Die Betreuende Grundschule existiert nur solange, wie ein aktiver Vorstand besteht und die Geschäfte des Fördervereins leitet. Der Fortbestand des Fördervereins mit seinen Angeboten liegt also auch an Ihnen.
Wir laden Sie deshalb schon jetzt ganz herzlich zu den Aktivitäten des Fördervereins ein. Letztlich geht es um die Kinder und die schöne Zeit, die sie hoffentlich alle in der Münchfeldschule verbringen werden. Wir möchten Sie auch ermutigen, sich jederzeit aktiv mit eigenen Ideen in die Vereinsarbeit einzubringen und für „offizielle“ Ämter in den Vereinsvorstand wählen zu lassen.
Können alle Kinder in die Betreuung gehen?
Das Angebot der Betreuung ist an eine Mitgliedschaft im Förderverein gekoppelt.
Die Betreuungsplätze sind zahlenmäßig begrenzt. Aktuell besteht kein Anspruch auf Zuteilung eines Betreuungsplatzes. Mit Eintreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab August 2026 ergib sich nachfolgende Vorgabe:
Einen Rechtsanspruch auf einen Platz haben:
- im Schuljahr 2026/2027: alle Kinder der 1. Klassenstufe
- im Schuljahr 2027/2028: alle Kinder der 1. + 2. Klassenstufe
- im Schuljahr 2028/2029: alle Kinder der 1. + 2. + 3. Klassenstufe
- ab dem Schuljahr 2029/2030: alle Kinder
Die Voraussetzungen für eine Zuteilung eines freien Betreuungsplatzes sind:
- Beide Eltern/die Erziehungsberechtigten sind berufstätig bzw. der/die Alleinerziehende ist berufstätig.
- Es liegt eine Arbeitsbescheinigung beider Eltern/Erziehungsberechtigten bzw. des Alleinerziehenden vor, die bei Vorlage nicht älter als 2 Monate sein darf.
- Dringlichkeit und soziale Härtefälle.
Nicht bediente Anträge werden auf eine Warteliste gestellt.
Zu welchen Zeiten werden die Kinder betreut?
Die Betreuung findet während der Schulzeit, Montag bis Freitag, von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt. An den letzten Schultagen vor allen Ferien findet die Betreuung ebenso statt. Die Betreuung behält sich vor, die Notwendigkeit einer Betreuung für diese Tage im Vorfeld abzufragen.
An Wochenenden, Brücken- und Feiertagen findet keine Betreuung statt. Eine Ferienbetreuung findet nur dann statt, wenn sie ausdrücklich angeboten wird und ihr Kind dort einen Platz erhalten hat. Für die Ferienbetreuung gelten die Teilnahmebedingungen des jeweiligen Anbieters.
Wieviel kostet ein Betreuungsplatz?
Die Betreuungskosten sind immer für den gesamten Monat zu zahlen, ganz gleich, wie viele Tage in der Woche / im Monat die Betreuung tatsächlich in Anspruch genommen wird. Es wird immer die am längsten benötigte Betreuungszeit als Rechnungsgrundlage veranschlagt. Eine Verringerung der Betreuungszeit an einem Wochentag bedeutet nicht, dass diese an einem anderen Tag angehängt werden kann. Während der Ferien läuft die Beitragszahlungspflicht weiter.
Die aktuellen Gebühren erhalten Sie bei der Anmeldung.
Bekommen die Kinder ein Mittagessen?
Bis zu den Sommerferien 2026 bestehht die Möglichkeit, an einem Schulessen eines Caterers „gpe“ teilzunehmen. Hierfür ist eine separate Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung erfolgt nach der Zusage für einen Betreuungsplatz.
Leider stehen nur begrenzt Essenplätze zur Verfügung. Es ist daher nicht garantiert, dass ihr Kind jeden Tag am Mittagessen teilnehmen kann. Kinder, die länger in die Betreuung gehen, werden bei der Vergabe von Essensplätzen bevorzugt behandelt.
Bei Fragen zum Schulessen kontaktieren Sie bitte den Förderverein unter
schulessen@foerderverein-muenchfeldschule.de
Für die Sicherstellung des Schulessens ist ab dem Schuljahr 2026/2027 die Landeshauptstadt Mainz verantwortlich. Zum jetzigen Zeitpunkt steht die Auswahl des Caterers noch nicht fest. Daher kann derzeit auch noch keine Aussage über die Kosten des Mittagessens getroffen werden.
Einen Rechtsanspruch auf einen Essensplatz haben:
- im Schuljahr 2026/2027: alle Kinder der 1. Klassenstufe
- im Schuljahr 2027/2028: alle Kinder der 1. + 2. Klassenstufe
- im Schuljahr 2028/2029: alle Kinder der 1. + 2. + 3. Klassenstufe
- ab dem Schuljahr 2029/2030: alle Kinder
Die Möglichkeit, Essen mitzubringen, besteht grundsätzlich weiter.
Wie und wann werden die Antragsformulare bereitgestellt?
Die 1. bis 3. Klassen erhalten die Antragsformulare für einen Betreuungsplatz für das folgende Schuljahr Anfang Februar über die Klassenlehrer:innen.
Die neuen Erstklässler:innen erhalten die Antragsformulare - aus Datenschutzgründen - nach dem Anmeldetermin für die Kann-Kinder (dieser ist i.d.R. Anfang/Mitte Februar) direkt von der Schule zugesandt.
Was tun bei Krankheit oder Abwesenheit?
Da die Nachmittagsbetreuung organisatorisch unabhängig von der Schule ist, erhalten wir keine Informationen über die Abwesenheit Ihres Kindes. Bitte informieren Sie uns bei Krankheit, Ausflügen oder AG-Teilnahmen entweder schriftlich per Zettel oder telefonisch ab 12:00 Uhr über das Betreuungshandy (0157/84448000). So können wir sicherstellen, dass Ihr Kind korrekt erfasst wird.
Weitere wichtige Dokumente finden Sie unter der Rubrik "Downloads" |